100hr Sound Meditation Training


What is included

  • Full 7 day Initiation Retreat

  • 4 Virtual Classrooms

  • Lodging & Accommodation

  • 3 Organic Vegan / Vegetarian Meals per day

  • 100hour Certification

What is not included

  • Transportation

  • Soneiro Sound Workbook has en extra cost on arrival of 35€

A.G.B’s

7 Day Sound Meditation Training

1. Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Erhalt der Anzahlung (50% oder 100%) der Traininggebühr. Mit Tätigung der Anzahlung wird den AGB´s zugestimmt.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 50 % der Traininggebühr fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn-(maβgeblich ist der Eingang der Zahlung bei dem Veranstalter) fällig. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer die Aufforderung erhalten hat, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten von 30% der Reisekosten belasten.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson
3.1 Sie können jederzeit vor Beginn des Training vom Vertrag zurücktreten. Maβgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Wenn Sie zurücktreten, kann der Veranstalter gemäβ §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Rücktrittsdatum wie folgt staffelt:

  • bis 8. Woche vor Trainingsbeginn 50 % der Trainingsgebühr

  • bis 6. Woche vor Trainingsbeginn 65 % der Trainingsgebühr (entspricht der Anzahlung)

  • bis 4. Woche vor Trainingsbeginn 80 % der Trainingsgebühr

  • ab 3. Woche vor Trainingsbeginn 100 % der Trainingsgebühr

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Sie können bis zum Training eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Sie haften als Gesamtschuldner für den Trainingspreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis der Trainingsgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gilt das Gleiche mit der Anzahlung.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Trainingsleistungen, die Ihnen ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn des Trainings der Ansicht ist, dass der potenzielle Training-Teilnehmer nicht mit dem Training Konsens übereinstimmt und daher die Durchführung des Trainings behindern, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Training-Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

5.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Trainingvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Trainings ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung zu folgen, diese wird zu Beginn der Reise vor Ort erklärt und ausgehangen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen auf dem Gelände.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrag verpflichtet.
6.2 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese. Gern leisten wir Hilfestellung.
7.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Veranstaltung Verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.


Soneiro GbR
Mittelstrasse 27
14467 Potsdam

info@soneirocollective.com
+49 176 5685 3418




A.G.B’s

The Spirit of Sound Online Course

1. Anmeldung, Bestätigung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Erhalt der Anzahlung (100%) der Traininggebühr. Mit Tätigung der Anzahlung wird den AGB´s zugestimmt.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von mindestens 100 % der Traininggebühr fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn-(maβgeblich ist der Eingang der Zahlung bei dem Veranstalter) fällig. Wurden die fällige Anzahlung oder der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer die Aufforderung erhalten hat, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten von 30% der Reisekosten belasten.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson
3.1 Sie können jederzeit vor Beginn des Training vom Vertrag zurücktreten. Maβgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Wenn Sie zurücktreten, kann der Veranstalter gemäβ §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Rücktrittsdatum wie folgt staffelt:

  • bis 8. Woche vor Trainingsbeginn 80 % der Trainingsgebühr

  • bis 6. Woche vor Trainingsbeginn 90 % der Trainingsgebühr

  • bis 4. Woche vor Trainingsbeginn 100 % der Trainingsgebühr

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Sie können bis zum Training eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Sie haften als Gesamtschuldner für den Trainingspreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis der Trainingsgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gilt das Gleiche mit der Anzahlung.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Trainingsleistungen, die Ihnen ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn des Trainings der Ansicht ist, dass der potenzielle Training-Teilnehmer nicht mit dem Training Konsens übereinstimmt und daher die Durchführung des Trainings behindern, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Training-Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

5.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Trainingvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Trainings ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung zu folgen, diese wird zu Beginn der Reise vor Ort erklärt und ausgehangen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen auf dem Gelände.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrag verpflichtet.
6.2 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese. Gern leisten wir Hilfestellung.
7.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Veranstaltung Verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.


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